Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1. DESIGNVERTRAG

1.1 Vertragsabschluss
Der Designvertrag tritt durch Auftragserteilung des Auftraggebers (kurz "AG") und Bestätigung durch yappdesign.com, Büro für visuelle Kommunikation, Inh. Axel Ellerhorst, Heinrich-Schütte-Weg 22, 26452 Sande (kurz "yappdesign.com") rechtswirksam in Kraft. Schriftliche Bestätigungen können gleichwohl via E-Mail versendet werden. Ein von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Vertrag erfüllt den gleichen Zweck.

1.2 Vertragsinhalt
Im Angebot werden 1. Aufgabe, 2. Ziel, 3. Arbeitsstufen, 4. Vergütung beschrieben. Weitere zum Vertragsinhalt gehörende Schriftstücke werden im Vertrag aufgeführt.

1.3 Freigabe von Teilleistungen/Arbeitsstufen
Dem AG vorgelegte Teilleistungen/Arbeitsstufen gelten zur weiteren Fortsetzung der Designaufgabe als freigegeben, wenn bis spätestens eine Woche nach Vorlage keine berechtigten Einwände durch den AG schriftlich begründet geltend gemacht werden.

1.4 Mitwirkungspflicht
Der AG stellt yappdesign.com die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Muster oder Materialien rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, wird der AG unaufgefordert mitteilen. Er steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.

1.5 Bestätigung von Erklärungen
Sämtliche mündlichen oder fernmündlichen Erklärungen vom AG stehen unter dem Vorbehalt einer nachfolgenden schriftlichen Bestätigung durch AG und werden erst mit dieser verbindlich.

1.6 Überprüfung von Informationen
Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist yappdesign.com nur insoweit verpflichtet, als dies schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung für diese Überprüfung übernimmt yappdesign.com nur, sofern diese vertraglich besonders festgelegt ist. Wird das Entwicklungsziel in weniger Arbeitsstufen, in anderer Reihenfolge und Arbeitsweise ebenso vollständig erreicht, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ist die Designaufgabe nicht erfüllbar, ist die Aufgabenstellung angemessen zu ändern.

1.7 Ausführungsfristen
Die von yappdesign.com aufgestellten Zeitpläne stellen Annäherungswerte dar. Eine angemessene Verlängerung der Frist tritt ein, wenn der AG die nach Pkt. 1 zur Ausführung des Vertrages erforderlichen Voraussetzungen nicht schaffen kann. Die Frist verlängert sich ebenfalls beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von yappdesign.com liegen, wie Verzögerungen bei Zulieferern, Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Die vorbezeichneten Umstände hat yappdesign.com auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse wird yappdesign.com dem AG baldmöglichst mitteilen.
 
1.8 Gestaltungsfreiheit
yappdesign.com hat bei der Schaffung seiner Werke Gestaltungsfreiheit, soweit ihm von seinem AG keine konkreten Vorgaben gemacht werden.

 

§ 2 NUTZUNGSRECHTE

2.1 Auftragswerk
Der erteilte Auftrag (Regelfall) ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertrages und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Angebotswerk
Im Falle eines Angebotswerkes (Ausnahmefall) ist dieses nicht auf einen bestimmten Verwerter ausgerichtet. Der Urheber hat es aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei Übernahme eines Angebotswerkes zur Nutzung kommt in der Regel ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen löst einen ergänzenden Werkvertrag aus.

2.3 Schöpfungshöhe
Die Arbeiten (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle) von yappdesign.com sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.4 Änderungen und Übertragung
Ohne Zustimmung von yappdesign.com dürfen die Designlösung, Elemente daraus sowie die Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als die vereinbarten ebenfalls nur mit Einverständnis von yappdesign.com übertragen werden.

2.5 Nutzungsumfang
Die Designlösungen von yappdesign.com dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Sieht der Designvertrag keine andere Regelung vor, überträgt yappdesign.com ein einfaches Nutzungsrecht an den realisierten Entwürfen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der AG mit der Zahlung der Vergütung. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind vergütungspflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der yappdesign.com.

2.6 Weitergabe
Sollten die von yappdesign.com entwickelten Entwürfe oder Designlösungen in der ursprünglichen oder in abgewandelter Form an andere Produzenten zur Nutzung übergeben werden, ist die Zustimmung von yappdesign.com und die Zahlung einer zu vereinbarenden Lizenz- oder Festvergütung erforderlich.

2.7 Eigentum
Mangels anderweitiger Vereinbarung verbleiben Originale im Eigentum von yappdesign.com und sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des AG.

2.8 Nutzung von Varianten
Soweit yappdesign.com dem AG in den ersten Arbeitsstufen mehrere Alternativvorschläge unterbreitet, wählt der AG hieraus einen oder mehrere Entwürfe für die Weiterentwicklung aus. Für Varianten des Entwurfs, nicht verwertete Skizzen, Modelle und Zeichnungen räumt yappdesign.com dem AG ein Optionsrecht von 4 Wochen ein. Bei Nutzung von Varianten erfolgt eine Nachvergütung. Verstreicht die Frist dürfen diese Varianten ohne Zustimmung von yappdesign.com nicht genutzt, verwertet, an Dritte weitergegeben noch in anderer Form weiterentwickelt werden.

2.9 Schutzrechte
Der AG ist berechtigt, soweit zulässig, Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster) auf seinen Namen anzumelden. Er trägt die daraus entstehenden Kosten. Soweit es sich dabei um Erfindungen von yappdesign.com handelt, müssen bei der Anmeldung durch den AG die Erfinder yappdesign.com benannt werden. Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen. Der AG hat die yappdesign.com in diesem Fall von etwaigen Ansprüchen nach dem Arbeitnehmererfindergesetz freizustellen.

 

 

§ 3 VERGÜTUNG

3.1 Vergütungssätze
Die Vergütung wird nach der zum Vertragsabschluss geltenden Vergütungsstruktur von yappdesign.com berechnet.

3. 2 Vergütungsanspruch
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Nebenleistungen wie Fremd-, Sach- und Reisekosten werden zusätzlich berechnet.

3.3 Vergütung von Designleistungen
Entwürfe sowie die Einräumung von Nutzungsrechten bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet yappdesign.com die Regelvergütung.

3.4 Programmierung, Beratung und andere Dienstleistungen
Programmierung, Beratung und andere Dienstleistungen werden nach Stundensatz berechnet und als sog. "Dienstvertrag" ohne Erfolgsgarantie ausgeführt.

3.5 Änderungen im Bearbeitungablauf
Die vereinbarte Gesamtvergütung stellt eine Vergütung des angebotenen Entwicklungsergebnisses laut Aufgabenbeschreibung dar. Wenn das Entwicklungsziel in weniger Arbeitsstufen in anderer Reihenfolge und Arbeitsweise ebenso vollständig erreicht wird, ist die Gesamtvergütung voll zu entrichten. Die Aufteilung nach Arbeitsstufen in diesem Vertrag stellt insoweit nur eine unverbindliche Planung dar, die der Erläuterung und Transparenz der Auftragsentwicklung dient.

3.6 Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch
Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden vom AG und yappdesign.com in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein. Der AG ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch yappdesign.com bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den AG bereits begonnene Arbeitsstufe wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der AG auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Arbeitsstufe verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch yappdesign.com erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den AG bedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit yappdesign.com.

3.7 Abschlagsvergütung
Findet eine Bearbeitung nach dem Regelfall statt und der AG übt seine Nutzungsoption nicht aus, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und yappdesign.com berechnet eine Abschlagsvergütung unter Berücksichtigung abgeschlossener bzw. begonnener Arbeitsstufen.

3.8 Änderungen
Änderungen des Auftrags während der Auftragsdurchführung sind grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Kommt eine Einigung zwischen den Parteien über Art und Umfang der Änderungen oder der zu ändernden Vergütung nicht zustande, sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Es sind dann die zu
diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten zu ersetzen.

3.9 Ausschluss des Miturheberechtes
Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Mangels abweichender Vereinbarung wird dadurch auch kein Miturheberrecht begründet.

3.10 Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist yappdesign.com berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 10 % des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 10 % überschritten, so ist yappdesign.com verpflichtet, den AG in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des AG handelt. Nimmt der AG das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht yappdesign.com die Vergütung für die im Rahmen der Zusatzleistung bisher geleisteten Arbeiten zu.

3.11 Fremdleistungen
yappdesign.com ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des AG zu bestellen. Die sich aus dem Abschluss von Verträgen über Fremdleistungen ergebenden Verbindlichkeiten, hat der AG zu übernehmen, wobei er verpflichtet ist, yappdesign.com im Innenverhältnis von allen Ansprüchen freizustellen.
 
3.12 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsstellung fällig. Kommt der AG in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn yappdesign.com eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der AG eine niedrigere Belastung nachweist. Der Vertragspartner kann mit den Ansprüchen von yappdesign.com nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung von yappdesign.com unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.

3.13 Künstlersozialabgabe
Der AG führt als Verwerter die nach § 25 KSVG erhobene Künstlersozialabgabe an selbständige Künstler eigenverantwortlich an die KSK ab.



§ 4 GEHEIMHALTUNG

4.1 Vertraulichkeit
yappdesign.com verpflichtet sich, über sämtliche bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des AG gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sofern diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

4.2 Datenschutz
Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des AG von yappdesign.com gespeichert.

 

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Entwicklungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von yappdesign.com, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt/Entwicklung.

5.2 Eigentumsrechte
An den Arbeiten von yappdesign.com werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

5.3 Erlöschen von Nutzungsrechten
Das Recht zur Nutzung der Designleistungen durch den AG erlischt, wenn die in Rechnung gestellte Vergütung einen Monat nach Fälligkeit noch nicht bezahlt wurde und yappdesign.com dem AG zur Zahlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass das Nutzungsrecht nach dem Ablauf der Frist in Fortfall gerät. Ein etwa übertragenes Nutzungsrecht des AG erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der AG in Konkurs fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Konkurses nicht vom Konkursverwalter übertragen wird.

 

§ 6 HAFTUNG

6.1 Risiko des AG
yappdesign.com haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden. Der AG ist verpflichtet, das von yappdesign.com geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit zu überprüfen. Die Verwertung der Arbeit von yappdesign.com geschieht auf eigenes Risiko des AG.

6.2 Haftung für Neuheit
Die von yappdesign.com geschaffenen Werke sind persönliche geistige Schöpfungen. yappdesign.com haftet nicht für ihre Neuheit bzw. Schutzfähigkeit.

6.3 Haftungshöhe
Eine eventuelle Haftung von yappdesign.com für sich und seine Mitarbeiter beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte unmittelbare Sachschäden. Sie ist auf die Wiederbeschaffungskosten bzw. auf die Höhe der vom AG gezahlten Vergütung pauschaliert.

6.4 Produktionsfreigabe
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem AG. Delegiert der AG im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder Teilen an yappdesign.com, stellt er ihn von der Haftung frei.

 

§ 7 WERBUNG

7.1 Namensnennung
Falls vereinbart, wird dem AG erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen die Namensnennung der yappdesign.com vorzunehmen.

7.2 Veröffentlichungen
yappdesign.com ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.

7.3 Belegexemplare
yappdesign.com hat Anspruch auf kostenlose Überlassung von Fotos der Gegenstände, die mit Hilfe seines Designs hergestellt wurden sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

 

§ 8 WETTBEWERB

8.1 Sperrfrist
yappdesign.com verpflichtet sich, keine gleichartigen Produkte gleichzeitig und bis zu drei Monaten nach Projektabschluss für einen anderen AG zu entwickeln, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

8.2 Parallelentwicklung
Der AG verpflichtet sich, yappdesign.com zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.



§ 9 SONSTIGES

Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die Schriftform kann nicht mündlich abbedungen werden. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von yappdesign.com. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

 

yappdesign.com, Oktober 2008

 

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